Pilotenstreik bei Finnair: Ihre Rechte
von Georg Loderbauer
Pilotenstreik bei Finnair: Ihre Rechte
Der Pilotenstreik bei Finnair am 9. und 13. Dezember führt zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr: Rund 300 Flüge, darunter Verbindungen zwischen Helsinki und Wien, werden gestrichen. Davon sind etwa 33.000 Fluggäste betroffen. Die Airline bietet Erstattungen und alternative Beförderungen an, rät jedoch allen Reisenden, den Flugstatus auf der Finnair-Website zu prüfen.
Rechte bei Flugannullierung
Betroffene haben gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 mehrere Optionen:
- Erstattung des Ticketpreises: Diese kann beantragt werden, wenn keine zufriedenstellende Alternative angeboten wird.
- Umbuchung: Reisende können eine alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen verlangen – entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Datum nach Wahl, abhängig von der Verfügbarkeit.
- Betreuungsleistungen: Bei Wartezeiten auf einen Alternativflug stehen Verpflegung, Unterkunft (falls notwendig) und Transfers zwischen Hotel und Flughafen zu. Belege für eigenständig organisierte Ausgaben sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
- Anspruch auf Ausgleichszahlung: Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke. Für die Strecke Wien-Helsinki beträgt die Ausgleichszahlung 250 Euro - unabhängig vom Preis des Flugtickets.
Kein Anspruch auf Ausgleichshzahlung besteht, wenn die Airline rechtzeitig über die Annullierung informiert hat (mindestens 14 Tage vor Abflug) oder eine Alternative mit minimaler Zeitabweichung angeboten wurde.
Was tun?
Reisende sollten zuerst den Kontakt zu Finnair suchen, bevor sie eigenständig Ersatzflüge oder Unterkünfte buchen. Falls notwendig, hilft es, alle Belege aufzubewahren und die Kosten niedrig zu halten. Bei Streitfällen können Musterbriefe helfen, die Ansprüche klar zu formulieren.