PRM bei Flugreisen: Rechte von Menschen mit Behinderung und Nachholbedarf in der Luftfahrt
von Georg Loderbauer
Für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität (PRM – Persons with Reduced Mobility) ist der Weg von der Buchung bis zur Ankunft am Zielort bei Flugreisen häufig mit erheblichen Hürden verbunden.
Obwohl die Europäische Union mit der Verordnung (EG) 1107/2006 bereits 2006 einen klaren Rechtsrahmen geschaffen hat, zeigt der aktuelle EDF Human Rights Report 2025, dass Barrierefreiheit und Gleichbehandlung beim Fliegen nach wie vor keine Selbstverständlichkeit sind.
Fluglinien müssen PRM befördern – Ausnahmen sind selten
Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung von einem Flug ausgeschlossen werden. Eine Beförderungsverweigerung ist nur zulässig, wenn:
- Sicherheitsvorschriften dem entgegenstehen oder
- die Beförderung aus technischen Gründen unmöglich ist (z. B. wegen Bauart des Flugzeugs).
Damit Assistenz organisiert werden kann, sollten die betroffenen Reisenden ihren Betreuungsbedarf mindestens 48 Stunden vor Abflug anmelden. Doch selbst wenn dies nicht geschieht, sind Flughäfen dennoch verpflichtet, bestmögliche Hilfe zu leisten. Die Fluglinien bieten in der Regel bei der Flugbuchung die Anmeldung eines solchen Betreuungsbedarfs an.
Welche Hilfeleistungen sind kostenlos?
Am Flughafen haben PRM Anspruch auf kostenlose Unterstützung, unter anderem:
- auf dem Weg zum Gate
- beim Sicherheits- und Zollprozess
- beim Einsteigen
- beim Aussteigen
- beim Transport des Gepäcks
Auch medizinische Geräte und Mobilitätshilfen – inklusive Elektro-Rollstühle – müssen kostenlos transportiert werden, sofern sie im Voraus angemeldet wurden und sicher transportiert werden können. Oftmals hängt die Beurteilung der Transportfähigkeit eines Elektro-Rollstuhls von dessen Wattzahl ab. Eine Entsprechende Abklärung vor Reiseantritt ist in jedem Fall ratsam.
Begleitpersonen
Wenn eine Begleitperson notwendig ist, muss die Fluglinie im Rahmen des Möglichen dafür sorgen, dass diese einen Sitzplatz direkt neben der PRM erhält. Die Begleitperson darf zudem am Flughafen und beim Boarding helfen.
Assistenzhunde
Fluglinien müssen anerkannte Assistenzhunde kostenlos in der Kabine befördern. Hier zeigen sich in der Praxis leider große Probleme:
Aus den Verfahren der apf und dem EDF-Bericht ist dokumentiert, dass manche Fluglinien zusätzliche medizinische Dokumente verlangen, Hunde auf bestimmten Strecken nicht akzeptieren und teilweise widersprüchlich oder willkürlich entscheiden.
Betroffene berichten im EDF-Bericht u. a. davon, dass Reisen mit Assistenzhund einem „Bürokratie-Marathon“ gleiche.
Mobilitätshilfen: hoher Schadenersatzanspruch – aber große Risiken
Rollstühle sind oft individuell angepasste, teure Hilfsmittel – teilweise im Wert von über 10.000 Euro. Werden sie beschädigt oder gehen verloren, haften Fluglinien oder Flughäfen für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Laut EDF-Bericht sind Schäden an Rollstühlen jedoch keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Betroffene berichten von Schäden, schwierigen Kommunikationsprozessen und langwierigen Reparaturzeiten. Während in den USA 2019 über 10.000 beschädigte Rollstühle offiziell dokumentiert wurden, fehlen lt. EDF-Bericht vergleichbare EU-Daten.
Barrieren entlang der gesamten Reise
Der EDF Human Rights Report zeigt, dass 67 % der Befragten PRM ihre Flugreise nicht als gleichberechtigt empfinden.
Die häufigsten Hürden laut Umfrage:
- Buchung & administrative Prozesse
– komplizierte Online-Formulare
– fehlende Barrierefreiheit von Websites
– fehlende Transparenz über Mobilitätshilfe-Bedingungen
– Zusatzdokumente erforderlich - Assistenz am Flughafen
– lange Wartezeiten
– unzuverlässige Abholung
– Risiko, den Flug zu verpassen - Zugang zu Flugzeugkabinen
– fehlende Bordrollstühle
– nicht barrierefreie Toiletten
– schmerzhafte und unwürdige Transfers in den Flugzeugsitz - Sicherheits- und Grenzkontrollen
– mangelndes Personaltraining
– invasive Durchsuchungen
– Schwierigkeiten für Menschen mit unsichtbaren Behinderungen - Information & Kommunikation
– fehlende visuelle Informationen für Gehörlose
– fehlende Audioansagen für blinde Passagiere
– unklare Gate-Änderungen
Die Luftfahrt ist lt. EDF-Bericht strukturell nicht barrierefrei was zu Stress, Unsicherheit und häufig auch zu massiven finanziellen Belastungen führt.
Uneinheitliche Umsetzung der EU-Regeln
Obwohl die EU einheitliche Regeln hat, zeigt der EDF-Bericht in den Mitgliedstaaten große Unterschiede:
- Einige Fluglinien verlangen unzulässige Gebühren, medizinische Atteste oder verweigern Assistenzhunde.
- Die maximale Anzahl von PRM pro Flug variiert stark – und ist oft nicht begründet.
- Manche Flughäfen veröffentlichen keine Qualitätsstandards oder kooperieren nicht mit Behindertenorganisationen.
Die apf empfiehlt
- Betreuungsbedarf möglichst frühzeitig anmelden – idealerweise bereits bei der Buchung.
- Information über Rechte bei PRM und die Anforderungen der Flughäfen und Fluglinien einholen.
- Assistenzleistungen schriftlich bestätigen lassen.
- Transportbedingungen für Rollstühle oder Assistenzhunde im Voraus klären.
- Früher am Flughafen erscheinen als reguläre Passagiere.
- Beim Verdacht auf Diskriminierung:
➜ Sozialministeriumservice – Schlichtungsstelle kontaktieren. - Bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) 1107/2006 – Kontakt zur apf aufnehmen und kostenlose Schlichtung durchführen
Schlichtungsformular:
Flug
tel: +43 1 5050 707 740