Probleme mit ungarischem Busunternehmen

von Jürgen Vogl

Gemäß Bus-Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011) haben Reisende in diesem Fall allerdings entweder Anspruch die Kosten des Tickets vollständig erstattet oder eine Ersatzbeförderung angeboten zu bekommen. Bietet das Unternehmen diese Auswahl nicht an, steht den Betroffenen zusätzlich eine Entschädigung in der Höhe von 50 Prozent der Ticketkosten zu.

Da eine direkte Lösung mit dem Busunternehmen nicht möglich gewesen ist, wandten sich die Reisenden an die apf, die im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens die Erstattungen der Ticketkosten erwirken konnte. Allerdings ist das Busunternehmen in keinem der Fälle bereit gewesen, die den Fahrgästen zustehende zusätzliche Entschädigung auszubezahlen. Daher prüft die apf derzeit die Einbringung einer Anzeige, um die Einhaltung der Fahrgastrechte sicherzustellen. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann Geldstrafen von bis zu 7.267 Euro pro betroffenen Fahrgast verhängen.

Hinweise/Empfehlungen der apf:

  • Bei Annullierung der Fahrt, Überbuchung oder voraussichtlich mehr als 120 Minuten verzögerter Abfahrt haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung oder die Erstattung des vollständigen Ticketpreises. Außerdem ist das Unternehmen verpflichtet Sie gegebenenfalls kostenlos zum Abfahrtsort zurück zu befördern.
  • Ihre Ansprüche können Sie bis maximal drei Monate nach der Fahrt beim Busunternehmen geltend machen. Ist keine direkte Lösung mit dem Unternehmen möglich verhilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht.

Wenn Sie auch einmal ein Problem mit einem Busunternehmen haben können Sie sich auf der Homepage der apf über Ihre Rechte informieren bzw. eine Beschwerde einreichen. Klicken Sie einfach hier...

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