Rechte bei Flugverspätung
von Jürgen Vogl
Da sich der Abflug von Larnaca nach Wien um mehrere Stunden verspätet hat wurde den Passagieren korrekter Weise von der Fluglinie Gutscheine für Getränke und Speisen zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich steht Reisenden bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden auch eine Ausgleichszahlung zu, die je nach Entfernung zwischen 250 Euro und 600 Euro beträgt. Da die Airline die Ausgleichszahlung nicht bezahlen wollte, wandten sich die Passagiere an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Die apf konnte positiv vermitteln. Schlussendlich zahlte die Airline pro Person 400 Euro (insgesamt 3.200 Euro für acht Personen) Ausgleichszahlung, da es sich in dem konkreten Fall um eine Flugentfernung von 2.038 Kilometern handelt.
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.