Rückerstattung: VORTEILSCARD abgelaufen

von Jürgen Vogl

Die Mitarbeiterin am Schalter empfahl der Reisenden, dass Sie den Zugbegleiter auf die vergessene VORTEILSCARD hinweisen und um einen diesbezüglichen Vermerk auf dem Ticket ersuchen solle, damit sie den zu viel bezahlten Betrag, nach Vorweisen der neuen Karte, zurückerstattet bekomme. Obwohl alles wie besprochen eingehalten und eingereicht wurde, verweigerte das Bahnunternehmen die Erstattung, woraufhin sich die Reisende an die apf wandte. Die apf konnte schließlich positiv vermitteln und die Überweisung des Differenzbetrages erwirken.

Anmerkung: Ein Vermerk der durch eine Zugbegleiterinnen bzw. einen Zugbegleiter vorgenommen wird, gilt als Personalisierung des Tickets und ist ein ausreichender Beweis für die Erstattung.

Mehr Informationen zu Ihren Fahrgastrechten erhalten Sie auf der Homepage der apf. Klicken Sie hier, um weitergeleitet zu werden.

Tipps der apf:

  • Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Ermäßigungskarte noch gültig ist bzw. ob Sie die richtige Karte eingesteckt haben. Der Kauf eines vergünstigten Tickets ist zwar – sowohl am Schalter als auch beim Fahrkartenautomaten – ohne Ermäßigungskarte möglich, allerdings riskieren Sie eine Strafzahlung, da Sie die VORTEILSCARD im Zug jedenfalls vorweisen müssen.[nbsp]
  • Lassen Sie Tickets, die nicht auf Ihren Namen lauten und die Sie aufgrund der fehlenden Ermäßigungskarte zum Normalpreis kaufen mussten, personalisieren. Ersuchen Sie die Zugbegleiterin bzw. den Zugbegleiter auf dem Ticket Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Art und Nummer des Ausweises zu vermerken.[nbsp]
  • Reichen Sie das Ticket mit einer Kopie Ihrer Vorteilscard bis spätestens sechs Monate nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Tickets beim Bahnunternehmen ein, damit Sie den Differenzbetrag (abzüglich 10 Euro Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet bekommen.
  • Wenn Sie eine Strafzahlung erhalten haben, senden Sie den Beleg mit einer Kopie Ihrer VORTEILSCARD innerhalb von 13 Tagen an die auf dem Beleg angeführte Adresse, damit Ihnen die Fahrgeldnachforderung auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro verringert werden kann.

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