Schiff: Zuständigkeit der apf im Schiffsverkehr
Die Zuständigkeit der apf im Schiffsbereich ist leider nur sehr eingeschränkt, was bedeutet dass die apf nur Fahrgästen von Schifffahrtsunternehmen, die in Österreich Verkehrsdienste anbieten, unterstützen kann. Zusätzlich kann sich die apf als zuständig erklären, wenn es um eine[nbsp]Schiffsfahrt von, nach oder innerhalb Österreichs geht.
In den Fällen einer Kontaktaufnahme bezüglich des griechischen Unternehmens, welche etwa Fahrten von Griechenland nach Italien anbietet, verbleibt der apf somit vorrangig, die Beschwerden an die dafür zuständige Durchsetzungsstelle in Griechenland, weiterzuleiten. Dabei handelt es sich um folgende Stelle:
Ministry of Shipping, Maritime Affairs and the Aegean
Akti Vasiliadi Gate E1-E2
185 10 Piraeus
Greece
E-Mail: dths@yen.gr
Web: www.yen.gr
Da die Fahrten in der Regel von oder nach Italien führen, wäre auch alternativ eine Kontaktaufnahme mit der italienischen Durchsetzungsstelle möglich:
AUTORITA' DI REGOLAZIONE DIE TRASPORTI (ART) (Transport Regulation Authority)
VIA NIZZA N. 230 – 10126 Torino
Tel: +39 0111921550
E-Mail: ddu@autorita-trasporti.it
Web: http://www.autorita-trasporti.it/
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fahrgastrechte im Schiffsbereich finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter www.europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/ship/index_de.htm sowie auf der Website der apf unter www.apf.gv.at/de/faq-passagierrechte-schiff.html.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Experten für Fahrgastreche im Fachbereich Schiff auch gerne telefonisch unter +43 1 5050707 DW: 730 zur Verfügung.