Fahrgastrechte Schiff: Unser neues Online-Formular auf Deutsch und Englisch

von Georg Loderbauer

Wir freuen uns, eine weitere Ergänzung unseres Online-Schlichtungsangebotes bekannt geben zu dürfen: Ab sofort steht Antragstellenden auch für Schiffsreisen ein englischsprachiges Online-Formular für Schlichtungsverfahren zur Verfügung.
Damit schließt die apf bei den zuständigen Verkehrsträgern die letzte Lücke. Anträge zu Schlichtungsverfahren in den Bereichen Flug, Bahn, Bus und Schiff können ab nun in beiden Sprachen eingereicht werden.
Diese Erweiterung ist mehr als nur ein technisches Update, sondern zeigt unser Engagement, Fahrgästen unabhängig von ihrer Sprache gleiche Rechte und denselben Zugang zu fairen Lösungen zu ermöglichen. Auch wenn der Schiffs-Bereich der verfahrenstechnisch mit Abstand kleinste Verkehrsträger der apf ist, freut es uns, diese Lösung anbieten zu können.

Zuständigkeit der apf bei Schiffsreisen

Österreich ist ein Binnenstaat und die Zuständigkeit der nationalen Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle ist demnach beschränkt. Doch auch in Österreich können Fahrgäste von Verspätungen, Ausfällen oder Qualitätsmängeln betroffen sein. Die apf ist dann zuständig, wenn es sich um eine Schiffsfahrt von, nach oder innerhalb Österreichs handelt bzw. das betroffene Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat.

Was steht Fahrgästen zu, wenn das Schiff nicht pünktlich kommt oder ganz ausfällt?

Im Falle einer Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten können Fahrgäste folgende Ansprüche geltend machen:
•    Snacks und Getränke sowie kostenlose Unterbringung sofern notwendig und durchführbar.
•    Die Kosten für eine Unterbringung kann auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht – dies gilt auch für Donau-Kreuzfahrten.
•    Alternative Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort.
•    Es steht zudem eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent des Fahrpreises zu, wenn bei einer bestimmten Fahrtdauer eine entsprechende Verspätung vorliegt

Eine Komplette Tabelle der Ansprüche finden Sie hier:
https://www.apf.gv.at/schiff-verspaetung-ausfall

Bitte beachten Sie: Diese Ansprüche können Sie über unsere Schlichtungsstelle geltend machen, sofern Ihre Reise von, nach oder innerhalb Österreichs führt oder das Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat.
[Zum Formular für Schiffsbeschwerden]

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