Streiks in der Luftfahrt: Ihre Rechte bei Flugausfällen

von Katharina Muhr

Diese Woche sind erneut Streiks bei der Lufthansa angekündigt, gleichzeitig legt ein Generalstreik in Belgien den Flughafen Brüssel lahm. Für viele Reisende bedeutet das Flugausfälle, Verspätungen und Unsicherheit. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) informiert über die aktuelle Lage und erklärt, welche Rechte Ihnen zustehen.

Lufthansa-Streik am 12. und 13. März

Laut Medienberichten hat die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit für Donnerstag, 12. März, und Freitag, 13. März 2026, zu einem 48-Stunden-Streik aufgerufen. Betroffen sind Flüge der Lufthansa, Lufthansa Cargo sowie der Regionalgesellschaft Lufthansa CityLine, die von deutschen Flughäfen starten.

Der Streik beginnt am Donnerstag um 00:01 Uhr und endet am Freitag um 23:59 Uhr. Lufthansa geht davon aus, ab Samstag, 14. März, den regulären Flugplan weitgehend wieder aufnehmen zu können.

Generalstreik in Belgien am 12. März

Medien berichten außerdem davon, dass parallel zum Lufthansa-Streik am Donnerstag, 12. März 2026, in Belgien ein landesweiter Generalstreik stattfinden soll. Besonders betroffen sind das Bodenpersonal und die Sicherheitsdienste am Flughafen Brüssel. In Absprache mit den Fluggesellschaften wurde beschlossen, am 12. März keine abfliegenden Flüge durchzuführen.

Ihre Rechte bei streikbedingten Flugausfällen

Ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt davon ab, wer streikt. Die EU-Fluggastrechteverordnung unterscheidet hier klar:

Streiks des Airline-Personals (wie bei Lufthansa): Streiks des Personals einer Fluglinie gelten laut Europäischem Gerichtshof nicht als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet: Die Fluglinie ist grundsätzlich zur Leistung einer Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert wird oder mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt.

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • bis 1.500 km: 250 Euro
  • bis 3.500 km (bzw. innerhalb der EU): 400 Euro
  • über 3.500 km: 600 Euro

Streiks von Flughafen- oder Sicherheitspersonal (wie in Belgien): Streiks von Flughafen- oder Sicherheitspersonal, das nicht bei der Airline angestellt ist, gelten als außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Ausgleichszahlung. Dennoch bleiben Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen und alternative Beförderung bestehen.

Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung

Bei einer Flugannullierung haben Sie immer die Wahl zwischen

  • Ersatzbeförderung oder
  • Ticketerstattung.

Bei der Ersatzbeförderung muss Ihnen die Airline schnellstmöglich einen alternativen Flug zu Ihrem Endziel anbieten. Dies kann auch mit einer anderen Fluggesellschaft erfolgen, wenn diese früher Flüge verfügbar hat.

Die apf empfiehlt betroffenen Passagieren, sich schriftlich an die Airline zu wenden und die frühestmögliche Ersatzbeförderung zu fordern. Sollte die Airline dem nicht nachkommen, haben Sie die Möglichkeit, sich selbst eine Alternative zu buchen und anschließend die Kosten zurückzufordern.

Spezielle Regelung bei Lufthansa: Passagiere mit Tickets von Lufthansa, Austrian, Swiss, Brussels Airlines oder Air Dolomiti, die bis einschließlich 10. März 2026 ausgestellt wurden und für Flüge am 12. oder 13. März 2026 gebucht sind, können kostenfrei auf einen anderen Flug der Lufthansa Group im Zeitraum vom 10. bis 23. März 2026 umbuchen oder ihr Ticket jederzeit erstatten lassen.

Bei annullierten innerdeutschen Flügen wandelt Lufthansa Flugtickets kostenlos in Bahntickets der Deutschen Bahn um. Das so ausgestellte Ticket ist am Ausstellungstag sowie am darauffolgenden Tag gültig – ausgenommen sind Nachtzüge.

Betreuungsleistungen

Wenn Sie wegen eines Streiks am Flughafen festsitzen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören:

  • Essen und Getränke in angemessenem Umfang
  • Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
  • Bei einer Übernachtung: Hotelzimmer und Transfer zwischen Flughafen und Hotel

Die Wartezeit, ab der dieser Anspruch gilt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

  • ab 2 Stunden bei Kurzstrecken bis 1.500 km
  • ab 3 Stunden bei Mittelstrecken
  • ab 4 Stunden bei Langstrecken

Sollte die Airline ihrer Verpflichtung, die Hotel- und Verpflegungskosten zu übernehmen, nicht nachkommen, empfiehlt die apf, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen und rückerstattet zu bekommen.

Wichtig: Rechnungen aufbewahren

Die apf empfiehlt Betroffenen, denen von der Fluglinie keine alternative Beförderung angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, bevor eigenständig Buchungen getätigt werden. Müssen Sie tatsächlich selbst eine alternative Beförderung, Verpflegung oder Unterkunft organisieren und bezahlen, bewahren Sie unbedingt Rechnungen und Belege auf und halten Sie die Kosten möglichst gering.

Tipps für Betroffene

  • Flugstatus prüfen: Überprüfen Sie vor der Fahrt zum Flughafen unbedingt den aktuellen Status Ihres Fluges auf der Website Ihrer Airline. Aktuelle Informationen finden Sie auf lufthansa.com und brusselsairport.be.
  • Kontaktdaten aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten in der Buchung aktuell sind, damit Sie bei Änderungen rechtzeitig informiert werden.
  • Nicht zum Flughafen fahren: Wenn Ihr Flug annulliert wurde, reisen Sie nicht zum Flughafen. Klären Sie die Situation zuerst mit Ihrer Airline.
  • Reisebüro kontaktieren: Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich direkt an dieses.
  • Alternative prüfen: Bei annullierten Flügen können auch Mietwagen, Fernbus oder Bahn eine Option sein.

Kostenlose Unterstützung durch die apf

Wer Schwierigkeiten mit der Fluglinie hat und oben genannte Forderungen nicht anerkannt werden, muss nicht auf eigene Faust kämpfen – und auch keine teuren Claim-Dienste beauftragen.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hilft kostenlos und unbürokratisch, Ansprüche gegenüber Airlines durchzusetzen – sei es bei Annullierungen, Verspätungen, verlorenen Koffern oder verweigertem Boarding.

Kontakt: Telefon: +43 1 5050 707 740 (Mo-Fr 10:00 - 12:00) oder Online-Schlichtungsantrag: www.apf.gv.at

 

Quellen:

https://www.brusselsairport.be/en/passengers
https://www.lufthansa.com/at/de/fluginformationen
https://www.business-travel.de/generalstreik-in-belgien/64497/
https://www.btu.at/news/2026/03/10/generalstreik-in-belgien

 

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