Verbraucherschlichtung im Flugbereich bei Gepäcksproblemen

von Georg Loderbauer

Hilfestellungen der apf bei Problemen mit dem Fluggepäck

Im Rahmen der Verbraucherschlichtung unterstützt die apf die Reisenden bei:

  • Gepäcksverspätung

  • Gepäcksverlust

  • Gepäcksbeschädigung

Die Rechte von Flugreisenden in Bezug auf Gepäcksprobleme sind im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Die apf hilft im Rahmen von Schlichtungsverfahren, die Ansprüche geltend zu machen.

Vorgehen bei Gepäcksproblemen

Wenn das Gepäck nicht am Zielflughafen ankommt, sollte die Verspätung mittels PIR-Formular (Property Irregularity Report) am Lost & Found Schalter des Ankunftsflughafens gemeldet werden.

Je nach Zweck der Reise steht Fluggästen ein (Teil)Ersatz für notwendige Ersatzeinkäufe zu.

  • Kosten für Kleidung werden meist zu 50% erstattet,

  • Hygieneartikel bzw. Artikel zum einmaligen Gebrauch zu 100%.

Die getätigten Ersatzeinkäufe müssen binnen 21 Tagen ab Entgegennahme des nachgelieferten Gepäcks bei der Fluglinie angezeigt werden. Die Nachlieferung des Gepäckstücks durch die Fluglinie hat kostenfrei zu erfolgen.

Als verloren gilt ein Gepäckstück dann, wenn es nach 21 Tagen nicht gefunden wird. Die apf empfiehlt in solchen Fällen eine schriftliche Anzeige bei der Fluglinie, eine genaue Aufstellung der Kosten des Gepäcksstücks und der darin verlorenen Gegenstände (Preis, Kaufdatum).

Kommt ein Gepäckstück beschädigt am Zielflughafen an, ist es wichtig dies mittels PIR-Formular direkt am Lost & Found Schalter zu melden. Eine Anzeige muss spätestens binnen sieben Tagen ab Entgegennahme des beschädigten Gepäcks erfolgen.

Die apf empfiehlt nur dann einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einzuholen, wenn das die Fluglinie aktiv verlangt. Oftmals nennen die Unternehmen konkrete Vertragspartner für die Schadensabwicklung. Wenn ein großer Schaden vorliegt und die Kosten der Reparatur höher sind als der Zeitwert des Gepäckstücks, kann der Ersatz des Zeitwerts und nicht etwa der Preis einer Neuanschaffung eingefordert werden.

Für welche Fluglinien ist die apf zuständig?

Die apf ist im Rahmen der Gepäcksschlichtung für Fluglinien zuständig, die eine Niederlassung in Österreich haben und wenn das Gepäcksproblem auf einem Flug mit Abflug oder Ankunft in Österreich aufgetreten ist. Darunter fallen u.a. die Austrian Airlines, Eurowings, Lufthansa, Swiss Air, Turkish Airlines und WizzAir.

Fluggäste dieser und weiterer Anbieter können ihre Beschwerden zu verlorenem oder beschädigtem Reisegepäck kostenlos über einen Online-Schlichtungsantrag einreichen, falls es zu keiner Einigung mit dem betroffenen Unternehmen gekommen ist.

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