Verlorenes oder beschädigtes Fluggepäck - Wie geht man vor?
von Georg Loderbauer
Gepäcksprobleme im Flugverkehr: Was tun bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung?
Gepäcksprobleme gehören zu den häufigsten Ärgernissen beim Reisen mit dem Flugzeug. Ob verspätet, beschädigt oder verloren – für Betroffene kann dies nicht nur stressig, sondern auch teuer werden. Welche Rechte Reisende haben und wie sie diese effektiv durchsetzen können, wird im Folgenden erläutert. Zudem wird erklärt, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hierbei unterstützen kann.
Gepäcksverspätung: Was tun?
Kommt ein Gepäckstück nicht gleichzeitig mit Ihnen am Zielflughafen an, gilt es sofort zu handeln:
- Meldung am Flughafen: Direkt nach der Ankunft sollte der Vorfall am Lost & Found-Schalter gemeldet und das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt werden.
- Erstatten notwendiger Einkäufe: Reisende haben Anspruch auf Ersatzkäufe für notwendige Artikel, etwa Kleidung oder Hygieneprodukte. Diese Erstattungen richten sich nach dem Zweck der Reise:
- Geschäftsreise: Größere Ersatzeinkäufe können notwendig und erstattungsfähig sein.
- Heimreise: Die Ansprüche sind meist begrenzt, da wenig Bedarf an Ersatz besteht.
Wichtig:
- Aufbewahrung der Originalrechnungen für Ersatzkäufe ist essenziell.
- Alle Ausgaben müssen der Fluglinie spätestens 21 Tage nach Erhalt des verspäteten Gepäcks gemeldet werden.
- Die Nachlieferung des Gepäcks erfolgt kostenfrei.
Gepäcksverlust: Rechte und Schritte
Wird ein Gepäckstück nach 21 Tagen nicht gefunden, gilt es als verloren. Hierbei haben Reisende Anspruch auf Entschädigung, jedoch nur bis zur Höchstgrenze von 1.288 Sonderziehungsrechten (ca. 1.600 Euro) laut Montrealer Übereinkommen.
So gehen Sie vor:
- Meldung: Direkt am Flughafen melden und PIR-Formular ausfüllen.
- Schriftliche Anzeige: Zusätzlich muss die Fluggesellschaft schriftlich über den Verlust informiert werden.
- Beweissicherung:
- Eine Aufstellung des Gepäckwerts inklusive der Inhalte ist notwendig.
- Details wie Kaufdatum und Kaufpreis der Gegenstände sollten angegeben werden. Rechnungskopien sind hilfreich.
Tipp:
Teure Gegenstände sollten stets im Handgepäck transportiert oder vorab bei der Fluglinie deklariert werden. Alternativ bietet sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung an, um höhere Verluste abzusichern.
Beschädigtes Gepäck: Rechte und Entschädigungen
Kommt ein Koffer beschädigt an, haben Passagiere ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Hierbei gilt:
- Meldung am Flughafen: Der Schaden muss direkt am Lost & Found-Schalter gemeldet und ein PIR-Formular ausgefüllt werden.
- Frist: Die schriftliche Anzeige bei der Fluglinie muss spätestens 7 Tage nach Entgegennahme erfolgen.
- Ersatz oder Reparatur: Je nach Schaden:
- Kleinere Schäden können repariert werden (oft in Partnerwerkstätten der Airline).
- Bei Totalschaden wird der Zeitwert des Gepäcks erstattet, nicht der Neupreis.
Die Rolle der apf bei Gepäckproblemen
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) unterstützt Reisende bei Problemen mit Fluggesellschaften, die ihren Sitz in Österreich haben (z. B. Austrian Airlines, EasyJet Europe, Peoples Air).
Hilfe der apf:
- Vermittlung zwischen Passagieren und Airlines bei Streitigkeiten.
- Prüfung von Ansprüchen gemäß dem Montrealer Übereinkommen.
- KostenfreieSchlichtung ohne Prozessrisiko für Betroffene.
Die apf schlichtet mit Fluglinien mit Niederlassung in Österreich über ihren Online-Schlichtungsantrag
Präventive Tipps für Reisende
- Handgepäck nutzen: Wertgegenstände, Medikamente und wichtige Unterlagen gehören ins Handgepäck.
- Kennzeichnung des Koffers: Beschriften Sie das Gepäckstück, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Reiseversicherung: Insbesondere bei teuren Gegenständen lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Gepäckversicherung.
Gepäcksprobleme sind ärgerlich, doch mit den richtigen Maßnahmen können Reisende ihre Rechte erfolgreich durchsetzen. Die apf steht Betroffenen dabei als verlässlicher Partner zur Seite.