Flugverspätung
von Jürgen Vogl
Aufgrund der Verspätung des Fluges von Varadero nach Wien wandten sich die Passagiere an die Airline um eine Ausgleichszahlung zu erhalten und die angefallenen Telefonkosten erstattet zu bekommen. Die Höhe[nbsp]einer Ausgleichszahlung hängt von der Flugdistanz ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. In unserem Fall handelt es sich um eine Flugentfernung von mehr als 3.500 Kilometern und bedeutet, dass[nbsp]jedem Passagier 600 Euro an Ausgleichszahlung zugestanden wären. Die Airline berief sich allerdings auf außergewöhnliche Umstände und bot den Passagieren lediglich einen Gutschein über 600 Euro pro Person[nbsp]und die Erstattung der[nbsp]geforderten Telefonkosten an.
Die Fluggäste lehnten die Gutscheine ab und wandten sich an die apf, die eine Ausgleichsleistung in Höhe von insgesamt 1.200 Euro (600 Euro pro Person) erwirkte.
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.