Busausfall oder starker Abfahrtsverspätung
von Jürgen Vogl
Denn Busunternehmen sind gemäß Artikel 19 Abs 2 (in Verbindung mit Abs 1) verpflichtet Fahrgäste über ihre Möglichkeiten aktiv zu informieren. Außerdem haben Fahrgäste, wenn der Bus annulliert wird bzw. bereits ab einer Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten das Recht darauf
1. Snacks bzw. Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit vom Busunternehmen angeboten zu bekommen.
2. Außerdem müssen Busunternehmen ein Hotel organisieren bzw. die Kosten übernehmen, wenn das aufgrund einer Übernachtung oder längeren Wartezeit notwendig ist.
Sollten Busunternehmen diese Betreuungsleistungen nicht von sich aus zur Verfügung stellen, empfiehlt die apf, sich die Selbstorganisation schriftlich vom Unternehmen bestätigen zu lassen sowie alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können.
Grundsätzlich empfiehlt die apf Fahrgästen immer, sich eine Busverspätung oder den Busausfall vom Unternehmen bestätigen zu lassen.