Wintereinbruch in Ostösterreich: Schnee und die Rechte der Reisenden

von Robert Kogler

Der Wintereinbruch und der üppige Schneefall im Osten Österreichs stellen für Reisende eine Herausforderung dar. Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber sind an Tagen wie diesen besonders gefordert. Die apf informiert anhand konkreter Szenarien über die Rechte von Reisenden in solchen Situationen.

Wer dieser Tage reist, sollte seine oder ihre Flug- und Fahrgastrechte kennen.

Szenario 1: Der Zug ist verspätet

Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten haben Fahrgäste mit Einzeltickets im Fernverkehr Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises, ab 120 Minuten Verspätung sogar auf 50 %. In Ausnahmefällen – etwa bei extremen, nicht beherrschbaren Wetterlagen – kann dieser Anspruch entfallen. Ob das tatsächlich zutrifft, wird im Einzelfall geprüft. Personen im Besitz von Jahreskarten erhalten KEINE Entschädigung für einen einzelnen verspäteten oder ausgefallenen Zug, sondern eine pauschale Entschädigung bei Unterschreitung eines Pünktlichkeitsgrades.

Wenn keine Einigung mit dem Bahnunternehmen erzielt wird, unterstützt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Szenario 2: Der Flug wird annulliert, z.B. aufgrund der Sperre des Flughafens Wien

Auch wenn bei wetterbedingten Annullierungen in der Regel kein Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung besteht, haben Fluggäste dennoch Anspruch auf wichtige Betreuungsleistungen:

  • Ersatzbeförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises
  • Mahlzeiten und Getränke
  • bei längeren Wartezeiten eine Hotelunterbringung inklusive Transfer

Müssen Reisende diese Leistungen selbst organisieren, sollten alle Belege aufbewahrt werden. Die apf prüft, ob die Airline ihren Verpflichtungen nachgekommen ist.

Szenario 3: Der Fernbus steckt im Schnee fest

Ab einer Verspätung von 90 bzw. 120 Minuten bestehen Ansprüche – insbesondere auf Information und gegebenenfalls auf weitere Leistungen (z. B. Verzicht auf die Weiterreise und Erstattung des Fahrpreises). Besonders wichtig ist, dass Fahrgäste rechtzeitig und transparent über Verzögerungen informiert werden.

Erfolgt dies nicht oder werden Rechte verweigert, kann die apf auch im Busverkehr vermitteln.

Gut vorbereitet durch den Winter reisen

Empfehlungen der apf:

  • ausreichend Zeitpuffer einplanen
  • Tickets, Buchungsbestätigungen und Rechnungen aufbewahren
  • Verspätungen dokumentieren
  • im Fall des Falles zunächst Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen aufnehmen

Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, steht die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle zur Seite.

 

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