04. Mär. 2020
Die Fluggastrechteverordnung regelt unter anderem die Rechte der Passagiere in Fällen von Verspätung und Annullierung. Allerdings bestehen gewisse Ansprüche nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Für eine mehrgliedrige Flugreise (Flug mit Anschlussflug bzw. Anschlussflügen) muss dafür eine durchgängige Reservierungsnummer bzw. ein durchgängiger Buchungscode vorhanden sein. Das ist mit der Direktbuchung bei einer Fluglinie oder mit der Buchung über ein Reisebüro gewährleistet, jedoch nicht immer bei der Buchung über ein Online-Portal.
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