25. Jan. 2017
Besitzerinnen bzw. Besitzer einer VORTEILSCARD sind berechtigt, die vergünstigten Tarife der ÖBB-Personenverkehr ein Jahr lang zu nutzen (z. B. bei Kauf am 1. März 2016 ist die Karte bis 28. Februar 2017 gültig). Das bedeutet, dass nach der Laufzeit, also in unserem Fall, ab dem 1. März 2017 der Normalpreis zu bezahlen ist, wenn die VORTEILSCARD nicht verlängert oder die neue Karte vergessen wurde.
In unserem heutigen Beitrag berichten wir von einer Beschwerde die bei der apf eingebracht wurde, weil eine Stammkundin irrtümlich ihre alte VORTEILCARD anstelle der neuen eingesteckt hatte und aufgrund dessen vorerst am Schalter den vollen Preis für das Ticket bezahlen musste.
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